Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1984 - 3 StR 419/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1636
BGH, 27.01.1984 - 3 StR 419/83 (https://dejure.org/1984,1636)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1984 - 3 StR 419/83 (https://dejure.org/1984,1636)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1984 - 3 StR 419/83 (https://dejure.org/1984,1636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Angabe der Summe der verkürzten Steuern und deren Berechnung in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Steuerhinterziehung - Verurteilung - Urteilsgründe - Verkürzte Steuer - Berechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 497
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1981 - 1 StR 814/80

    Fehlende Begründung einer Annahme von mehrfacher Steuerhinterziehung als

    Auszug aus BGH, 27.01.1984 - 3 StR 419/83
    "Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht nur die Summe der verkürzten Steuern, sondern auch deren Berechnung im einzelnen angeben (BGH bei Holtz MDR 1980, 455; BGH Strafverteidiger 1981, 222/223 und 1982, 458).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

    Bei der Darlegung der Höhe von sich nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Bestimmungen berechnender Sozialversicherungsbeiträge in den Urteilsgründen gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Darlegung der Höhe nicht abgeführter Steuern; auch hier genügt die Angabe der Summe der verkürzten Steuern in der Regel nicht, sondern die Urteilsgründe müssen Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im einzelnen ergeben (vgl. BGH StV 1984, 497; BGH wistra 1984, 181; BGH wistra 1990, 151; weit. Nachw. bei Franzen/ Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3.Aufl. § 370 AO Rdn. 41).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGH wistra 1986, 23; StV 1984, 497, 498; BGH, Beschluß vom 10. September 1985 - 4 StR 487/85).
  • BGH, 03.01.1990 - 3 StR 399/89

    Steuerhinterziehung - Urteilsgründe

    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel nicht nur die Summe der verkürzten Steuern, sondern - für jede Steuerart und gegebenenfalls für jeden Steuerzeitraum - deren Berechnung im einzelnen ergeben (BGH StV 1984, 497; BGH wistra 1984, 181).
  • BGH, 10.09.1985 - 4 StR 487/85

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen

    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern auch für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt deren Berechnung im einzelnen angeben (BGH, Beschluß vom 30. Juli 1985 - 1 StR 286/85; BGH StV 1984, 497; NStZ 1982, 425; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1980 - 2 StR 771/79, bei Holtz MDR 1980, 455).
  • OLG Koblenz, 25.01.1996 - 2 Ss 3/96
    Mit der bloß pauschalen Mitteilung der hinterzogenen Summen, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Höhe der angenommenen Verkürzungsbeträge allein aus dem Urteil heraus nicht ermöglicht, hat das Amtsgericht den materiell-rechtlichen Anforderungen nicht Genüge getan (vgl. BGH in BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 3 und 4; in wistra 1984, 181, 182; in StV 1984, 497, 498).
  • KG, 07.05.1998 - 1 Ss 100/98
    Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, etwa bei dem Geständnis eines sachkundigen Angeklagten, kann ausnahmsweise auf die Darstellung der verkürzten Steuern verzichtet werden (vgl. BGH StV 1984, 497 und StV 1996, 376; BGH in BGHR § 370 Abs. 1 AO Berechnungsdarstellung 4, 5 und 8).
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 286/85

    Erforderlichkeit der Angabe der Berechnung der Summe der verkürzten Steuern im

    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht nur die Summe der verkürzten Steuern, sondern auch deren Berechnung im einzelnen angeben (BGH StV 1984, 497; BGH, Beschl. vom 30.6.1982 - 1 StR 208/82).
  • BGH, 04.05.1984 - 3 StR 131/84

    Bedeutung der Angabe einer Berechnung der jeweils verkürzten Steuer im einzelnen

    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel - für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt gesondert - die Berechnung der jeweils verkürzten Steuer im einzelnen angeben (BGH NStZ 1982, 425; BGH, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77; Beschluß vom 27. Januar 1984 - 3 StR 419/83; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO 8. Aufl. § 370 Rdn 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht